Pressemeldung
der GdP-Bezirk Bundespolizei
GdP fordert
mehr Personal für die Grenzfahndung zur Verfolgung von Einbruchsdiebstählen
Berlin. „Die explosionsartig zunehmenden Diebstähle und
Einbrüche in den deutschen Grenzregionen und darüber hinaus in ganz Deutschland
entwickeln sich immer mehr zum Albtraum für die Bürger! Da geht es nicht nur um
gestohlenes Eigentum und verwüstete Wohnungen, Werkstätten, Lager und Garagen,
sondern um massive Störungen der privaten Lebensqualität der Menschen", warnt Jörg
Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei
(GdP). „Dem kann man nicht mit dem x-ten Polizeiabkommen Herr werden, sondern
nur mit massiver Grenzfahndung. Dazu brauchen wir keine neuen amtlichen
Papiere, sondern schlicht mehr Leute! Man kann auf der Bundesebene nicht auf
die Zuständigkeit der Länder weisen, denn die Grenzfahndung nach Diebesgut ist
eine originäre Aufgabe der Bundespolizei."
Jörg Radek nimmt damit indirekten Bezug zu dem jüngeren
Abkommen zwischen Bundespolizei und Landespolizei in Sachsen und den gerade
unterzeichneten und noch nicht ratifizierten deutsch-polnischen Polizeivertrag.
„Papier ist geduldig, die Bürger nicht. Grenzfahndung
nach Diebesgut ist unser gesetzlicher Auftrag, dem wir mangels Personal nicht
in der gebotenen Weise nachkommen können. Der Bundesinnenminister muss
schlichtweg endlich mehr Personal im Bundeshaushalt fordern und dies auch
politisch durchsetzen. Weitere Vertröstungen und immer neue Verträge helfen
weder den Bürgern noch den unterbesetzten Bundespolizeidienststellen. Wenn
keiner da ist, kann auch niemand nach Diebesgut fahnden", so Jörg Radek.
Der GdP-Vorsitzende verweist darauf, dass allein an der
Brandenburger Grenze 80 Bundespolizisten aus Angermünde und Frankfurt/Oder zu den Flughäfen nach Berlin entsandt wurden,
um dort Personallücken zu stopfen. Weitere 20 Stellen für Streifenbeamte in der
Grenzregion sind von vornherein nicht besetzt. An der Sächsischen Grenze sind
gar 115 Bundespolizistenstellen unbesetzt, weitere 25 Beamte wurden zur
Unterstützung anderer Dienststellen abgezogen.
„Alle Innenpolitiker und Haushaltspolitiker im Bundestag
und Bundesinnenminister Thomas de Maizière kennen die Situation. Sie wissen,
dass die Grenzdienststellen unterbesetzt sind und wir überall in der
Bundespolizei riesige Personallöcher haben. Nur passiert nicht wirklich etwas,
auch nicht im Bundeshaushalt. Sie lassen damit nicht nur die überlasteten
Beamten allein, sondern vor allem die Bürger, die einen Anspruch darauf haben,
dass die Bundespolizei nach ihrem gestohlenen Eigentum intensiv fahndet, bevor
es in Osteuropa verschwindet."
Jörg Radek weiter: „Wir sind Grenzpolizei in jeder
Hinsicht. Die Zuständigkeit der Bundespolizei reduziert sich nicht darauf,
illegale Einreisen nach Deutschland zu unterbinden. Vielmehr ist die
Bundespolizei gesetzlich geradezu verpflichtet, im Rahmen der Grenzfahndung
auch nach Diebesgut zu suchen, das in einem Strafverfahren als Beweismittel
dienen kann und daher zu beschlagnahmen ist. Der Bund hat uns diese
strafverfolgende Komponente im Gesetz zugewiesen, das muss im Interesse der
Bürger auch durchgesetzt werden."
Solche Sachfahndung kann auch erfolgen, wenn kein
konkretes Fahndungsersuchen vorliegt (sogenannte „Initiativfahndungen").Die
Bundespolizei kann dazu alle notwendigen unaufschiebbaren repressiven Maßnahmen
treffen. „Die intensive Grenzfahndung nach Diebesgut durch die Bundespolizei
ist auch nach den geschlossenen Schengen-Verträgen nicht untersagt, im
Gegenteil", so Radek.
Hintergrund:
Der Bund hat nach dem Grundgesetz die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz über den
Grenzschutz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG). Dies ist eine Zuweisung materieller
Polizeirechtskompetenz an den Bund, ihm ist in diesem Teilbereich Polizeihoheit
zugewiesen, die die allgemein-polizeiliche Kompetenz der Länderpolizeien
verdrängen kann. Die Polizeihoheit des Bundes ist von der der Länder
ausgenommen, insofern hat das Grundgesetz eine „andere Regelung" im Sinne des
Art. 30 GG getroffen. Das Bundespolizeigesetz hat der Bundespolizei die Aufgabe
des Grenzschutzes zugewiesen. Dazu zählt auch die Grenzfahndung nach Diebesgut.
Mit besten Grüßen
der Bezirksvorstand
GdP-Bezirk Bundespolizei
40721 Hilden
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